Frühstart-Rente beantragen: Muss ich etwas tun?
Einen Antrag musst du als Elternteil nicht stellen, und in Kraft ist das Gesetz noch nicht. Du wählst ein zertifiziertes Standarddepot bei einem Anbieter, der beantragt die 10 Euro im Monat bei der Zentralen Zulagenstelle. Ohne eigenen Vertrag soll das Geld in eine kollektive Anlage des Bundes fließen.
Die kurze Antwort
Nein, einen eigenen Antrag sieht das Gesetz nicht vor. Eltern eröffnen ein zertifiziertes Standarddepot auf den Namen des Kindes, der Anbieter beantragt die Zahlungen. Wer nichts tut, verliert den Anspruch nicht, das Geld soll dann kollektiv vom Bund angelegt werden. Vorbereiten kannst du heute zwei Dinge: die Steuer-ID des Kindes bereithalten und beobachten, welche Anbieter ein passendes Depot anbieten.
Was beschlossen ist und was noch fehlt
Der Bundestag hat das Frühstartrentengesetz am 16. Oktober 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Damit ist der Inhalt weitgehend festgelegt: 10 Euro im Monat vom Bund für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Geburtstag, zusammen 1.440 Euro. Die ersten Zahlungen sind für Januar 2027 geplant.
Zwei Schritte fehlen noch. Der Bundesrat muss das Gesetz im zweiten Durchgang behandeln, und danach muss es verkündet werden. Bis dahin gilt alles auf dieser Seite als geplant, nicht als sicher. Was die Frühstart-Rente insgesamt bringt, steht auf der Seite zur Frühstart-Rente.
So soll die Einrichtung ablaufen
Der Ablauf ist an das Altersvorsorgedepot angelehnt: Der Anbieter übernimmt die Kommunikation mit der Zulagenstelle.
- Anbieter wählen
Eltern suchen ein zertifiziertes Standarddepot bei einem privaten Anbieter aus. Für das Standarddepot gilt ein Kostendeckel von 1 Prozent im Jahr, eine Beratungspflicht gibt es nicht. Zertifiziert ist bisher kein Depot, das gilt auch für das Altersvorsorgedepot der Erwachsenen.
- Vertrag auf den Namen des Kindes eröffnen
Dafür brauchst du die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes. Sie ist neben dem Wohnsitz in Deutschland die zentrale Voraussetzung für die Zahlung.
- Anbieter beantragt die Zahlung
Der Anbieter meldet den Vertrag bei der Zentralen Zulagenstelle an und beantragt dort die monatlichen 10 Euro. Du musst keinen eigenen Antrag stellen.
- Zahlungen laufen bis 18
Das staatliche Kapital fließt bis zum 18. Geburtstag ohne Abschluss- und Vertriebskosten ins Depot. Zieht ein Kind erst später nach Deutschland, wird der Betrag anteilig gekürzt.
- Ohne Vertrag: kollektive Anlage
Schließen die Eltern keinen Vertrag ab, soll der Bund das Geld kollektiv anlegen. Vorgesehen ist ein Sondervermögen, das die Bundesbank in global gestreute Aktienfonds investiert, voraussichtlich ab 2028. Wie der Anspruch im Jahr 2027 bis dahin verwaltet wird, ist noch nicht im Detail beschrieben.
Voraussetzungen und Zeitplan
Anspruch haben Kinder mit Wohnsitz in Deutschland und einer Steuer-Identifikationsnummer, vom 6. bis zum 18. Geburtstag. Der erste Entwurf knüpfte noch an den Schulbesuch an, der Gesetzesbeschluss stellt nach den vorliegenden Quellen wahrscheinlich auf den Wohnsitz ab.
Der Einstieg erfolgt nach Jahrgängen. Den Anfang macht der Jahrgang 2020, für ihn soll die Zahlung rückwirkend ab Januar 2026 laufen. Kinder, die 2026 schon sieben oder älter sind, gehen leer aus, auch wenn ihre Eltern einen Vertrag abschließen.
| Jahr | Neu geförderte Jahrgänge | Hinweis |
|---|---|---|
| 2027 | 2020 und 2021 | Jahrgang 2020 rückwirkend ab Januar 2026 |
| 2028 | 2022 | die Kinder, die in diesem Jahr sechs werden |
| 2029 | 2023 | danach jedes Jahr der nächste Jahrgang |
Was du jetzt vorbereiten kannst
Abschließen kannst du noch nichts, aber drei Dinge lassen sich heute erledigen. Erstens: Halte die Steuer-ID des Kindes bereit. Das Bundeszentralamt für Steuern verschickt sie nach der Geburt per Brief, bei Verlust lässt sie sich dort erneut anfordern.
Zweitens: Beobachte, welche Anbieter ein Kinderdepot führen und ein Standarddepot für die Frühstart-Rente ankündigen. finanzen.net zero hat ein Angebot angekündigt, andere dürften folgen, sobald das Gesetz verkündet ist. Eine Übersicht der heutigen Kinderdepots steht im Kinderdepot-Vergleich.
Drittens: Wer nicht selbst nachsehen will, kann sich benachrichtigen lassen. Der Newsletter meldet sich, wenn das Gesetz verkündet ist oder ein Anbieter ein zertifiziertes Depot freischaltet.
Zuzahlungen, Sperre und Volljährigkeit
Eltern, Großeltern und Dritte sollen bis zu 6.840 Euro im Jahr zusätzlich einzahlen dürfen. Diese Zuzahlungen werden nicht gefördert und sind steuerlich nicht absetzbar. Auf sie dürfen Anbieter Vertriebskosten erheben, auf das staatliche Kapital nicht. Wer flexibel bleiben will, legt eigenes Geld deshalb eher in ein Kinderdepot, das ab 18 frei verfügbar ist.
Das Geld in der Frühstart-Rente ist zweckgebunden bis zur Auszahlungsphase, die frühestens mit 65 beginnt. Vor dem 18. Geburtstag ist nur die Übertragung auf einen anderen Vertrag möglich. Mit 18 geht das Depot auf den Volljährigen über, die Zweckbindung bleibt. Erträge sind bis zur Auszahlung steuerfrei und werden danach voll nachgelagert besteuert.
Wer in der kollektiven Anlage des Bundes gelandet ist, kann den Anspruch bis zum 35. Lebensjahr in einen eigenen Vertrag übertragen. Was aus 1.440 Euro Staatsgeld bis zur Rente werden kann, rechnet der Kinderdepot-Rechner vor.
Häufige Fragen
Muss ich die Frühstart-Rente beantragen?
Nach dem Gesetzesbeschluss nicht im klassischen Sinn. Eltern wählen ein zertifiziertes Standarddepot bei einem privaten Anbieter, und der Anbieter beantragt die monatlichen 10 Euro bei der Zentralen Zulagenstelle. Wer keinen Vertrag abschließt, soll den Anspruch über eine kollektive Anlage des Bundes behalten.
Welche Kinder bekommen die Frühstart-Rente?
Geplant ist der Start mit dem Jahrgang 2020, rückwirkend ab Januar 2026. Im Jahr 2027 kommen die Jahrgänge 2020 und 2021 zum Zug, danach jedes Jahr die Kinder, die sechs werden. Ältere Kinder können zwar einen Vertrag bekommen, aber keine staatlichen Zahlungen.
Was passiert, wenn ich keinen Anbieter auswähle?
Dann soll das Geld in eine kollektive Anlage des Bundes fließen. Die Bundesbank legt es in global gestreute Aktienfonds an, voraussichtlich als Sondervermögen ab 2028. Der Anspruch bleibt dem Kind erhalten und kann bis zum 35. Lebensjahr in einen eigenen Vertrag übertragen werden.
Kann ich selbst Geld dazuzahlen?
Ja, Eltern, Großeltern und Dritte sollen bis zu 6.840 Euro im Jahr zuzahlen dürfen. Diese Zuzahlungen werden nicht gefördert und sind nicht absetzbar. Anders als auf das staatliche Kapital dürfen Anbieter auf Zuzahlungen Vertriebskosten erheben.
Kommt das Kind mit 18 an das Geld?
Nein. Mit 18 geht das Depot auf den Volljährigen über, die Zweckbindung bleibt aber bestehen. Eine Auszahlung ist frühestens mit 65 vorgesehen, vorher ist nur die Übertragung auf einen anderen Vertrag möglich. Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei und werden dann nachgelagert besteuert.
Gilt die Frühstart-Rente schon?
Nein. Der Bundestag hat das Frühstartrentengesetz beschlossen, der Bundesrat muss sich noch damit befassen, und verkündet ist es nicht. Die ersten Zahlungen sind für Januar 2027 geplant. Bis zur Verkündung können sich Details noch ändern.