Zulagen im Altersvorsorgedepot: Grundzulage, Kinderzulage, Boni

Der Staat zahlt bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr, dazu bis zu 300 Euro je Kind und einmalig 200 Euro für Berufseinsteiger. Hier steht, wie die Beträge berechnet werden, welcher Eigenbeitrag dafür nötig ist und wie der Steuervorteil obendrauf kommt.

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Die kurze Antwort

Mit 150 Euro im Monat (1.800 Euro im Jahr) holst du die volle Grundzulage von 540 Euro. Jedes Kind mit Kindergeld bringt bis zu 300 Euro dazu, dafür reichen schon 25 Euro Sparrate im Monat. Wer unter 25 ist, bekommt einmalig 200 Euro extra. Weniger als 120 Euro im Jahr bringen keine Zulage.

So wird die Grundzulage berechnet

Die Grundzulage hat zwei Stufen. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr legt der Staat 50 Prozent drauf, das sind bis zu 180 Euro. Auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro kommen 25 Prozent, also noch einmal bis zu 360 Euro. Zusammen ergibt das höchstens 540 Euro im Jahr.

Die erste Stufe ist der Grund, warum sich das Depot gerade für kleine Sparraten lohnt: Wer 30 Euro im Monat einzahlt, bekommt 180 Euro Zulage, eine Förderquote von 50 Prozent. Bei 150 Euro im Monat liegt die Quote bei 30 Prozent, in Euro ist es trotzdem am meisten.

Grundzulage nach Eigenbeitrag. Rechenregel: 50 % bis 360 €, danach 25 % bis 1.800 €.
Eigenbeitrag im Jahrim MonatGrundzulageFörderquote
120 €10 €60 €50 %
360 €30 €180 €50 %
600 €50 €240 €40 %
1.200 €100 €390 €33 %
1.800 €150 €540 €30 %
2.400 €200 €540 €23 %

Kinderzulage: 300 Euro pro Kind

Für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst, gibt es eine Kinderzulage in Höhe deines Eigenbeitrags, höchstens 300 Euro im Jahr. Zahlst du 300 Euro oder mehr ein, ist die Kinderzulage für jedes Kind voll. Anders als bei Riester spielt das Geburtsjahr des Kindes keine Rolle mehr.

Das macht das Depot für Familien ungewöhnlich stark. Ein Beispiel: 25 Euro im Monat, zwei Kinder. Eigenbeitrag 300 Euro, Grundzulage 150 Euro, Kinderzulage 600 Euro. Auf 300 Euro eigenes Geld kommen 750 Euro vom Staat. Die Kinderzulage bekommt bei Verheirateten in der Regel die Mutter, auf Antrag der Vater; ein Wechsel ist möglich.

Die Kinderzulage läuft, solange Kindergeld fließt: bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung oder Studium bis 25.

Berufseinsteiger-Bonus und weitere Regeln

Wer zu Beginn eines Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist, bekommt einmalig 200 Euro zusätzlich. Der Bonus wird nur ein einziges Mal gezahlt, nicht in jedem Jahr unter 25. Er kommt im ersten Jahr, in dem du mindestens den Mindesteigenbeitrag einzahlst.

Einen Geringverdiener-Bonus gibt es nicht. Der Betrag von 175 Euro, der in vielen älteren Artikeln steht, stammt aus dem ersten Entwurf von 2024 und wurde nicht ins Gesetz übernommen. Kleine Einkommen profitieren stattdessen von der 50-Prozent-Stufe.

Ehepartner, die selbst nicht förderberechtigt sind, können über den Vertrag des Partners mitgefördert werden: eigener Vertrag, mindestens 120 Euro Eigenbeitrag, höchstens 175 Euro Grundzulage.

Der Steuervorteil kommt obendrauf

Eigenbeiträge bis 1.800 Euro plus die erhaltenen Zulagen kannst du als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt rechnet automatisch aus, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulagen (Günstigerprüfung). Ist sie höher, bekommst du die Differenz mit dem Steuerbescheid erstattet. Die Zulagen bleiben in jedem Fall im Depot.

Ein Beispiel ohne Kinder: 45.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, 150 Euro Sparrate. Die Grundzulage beträgt 540 Euro, der Sonderausgabenabzug bringt zusätzlich rund 230 Euro Steuererstattung, zusammen etwa 770 Euro im Jahr. Mit Kindern dreht sich das Bild: Bei zwei Kindern sind die Zulagen mit 1.140 Euro so hoch, dass der Steuerabzug nichts mehr obendrauf legt. Wie viel es bei dir ist, zeigt der Rechner mit deinen Zahlen. Mehr zur Steuer steht unter Altersvorsorgedepot und Steuer.

Drei Beispiele

Zulagen pro Jahr, ohne Steuervorteil. Der Berufseinsteiger-Bonus kommt einmalig dazu.

WerSparrateGrundzulageKinderzulageZulagen gesamtQuote
Azubi, 19, keine Kinder30 € / Monat180 €0 €180 € (plus einmalig 200 €)50 %
Mutter, zwei Kinder50 € / Monat240 €600 €840 €140 %
Angestellter, ein Kind150 € / Monat540 €300 €840 €47 %

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grundzulage im Altersvorsorgedepot?

Höchstens 540 Euro im Jahr. Die ersten 360 Euro Eigenbeitrag werden zu 50 Prozent bezuschusst, das sind 180 Euro. Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent, also noch einmal bis zu 360 Euro. Wer 150 Euro im Monat einzahlt, bekommt die volle Grundzulage.

Wie viel Kinderzulage gibt es?

Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Die Kinderzulage entspricht dem Eigenbeitrag, höchstens aber 300 Euro. Ab 25 Euro Sparrate im Monat ist sie für jedes Kind voll ausgeschöpft. Voraussetzung ist, dass für das Kind Kindergeld gezahlt wird.

Was ist der Mindesteigenbeitrag?

120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Wer weniger einzahlt, bekommt keine Zulage. Bei genau 120 Euro gibt es 60 Euro Grundzulage. Die alte Riester-Regel, nach der vier Prozent des Vorjahreseinkommens eingezahlt werden mussten, gibt es nicht mehr.

Gibt es einen Bonus für Geringverdiener?

Nicht als eigene Zahlung. Im ersten Gesetzentwurf stand ein Bonus von 175 Euro, er wurde nicht ins Gesetz übernommen. Die höhere Förderung für kleine Einkommen steckt stattdessen in der 50-Prozent-Stufe auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag.

Bekomme ich die Zulagen zusätzlich zum Steuervorteil?

Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Sonderausgabenabzug mehr bringt als die Zulagen. Ist das der Fall, bekommst du die Differenz erstattet. Die Zulagen behältst du in jedem Fall. Bei mittleren und höheren Einkommen kommt so zu den Zulagen ein Steuervorteil dazu.

Muss ich die Zulage jedes Jahr beantragen?

Beim Riester-Vertrag konnte der Anbieter einen Dauerzulagenantrag stellen; beim Altersvorsorgedepot übernimmt der Anbieter die Beantragung bei der Zentralen Zulagenstelle. Du musst ihm Änderungen melden, zum Beispiel ein neues Kind oder ein verändertes Einkommen.