Frühstart-Rente: 10 Euro im Monat vom Staat
Vom 6. bis zum 18. Geburtstag soll der Staat jedem Kind 10 Euro im Monat in ein Vorsorgedepot zahlen, erstmals für den Jahrgang 2020. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat fehlt noch. Was feststeht, was offen ist und was aus 1.440 Euro werden kann.
Die kurze Antwort
Die Frühstart-Rente ist 10 Euro im Monat vom Bund, zwölf Jahre lang, in ein gesperrtes Vorsorgedepot deines Kindes: 1.440 Euro Einzahlung, die bis zur Rente wachsen. Erste Zahlungen sind für Januar 2027 geplant, rückwirkend ab Januar 2026 für Kinder des Jahrgangs 2020. Kinder, die 2026 schon sieben oder älter sind, bekommen sie nicht. Das Gesetz ist vom Bundestag beschlossen, aber noch nicht in Kraft.
Wo das Gesetz steht
Das Kabinett hat den Entwurf des Frühstartrentengesetzes am 12. August 2026 beschlossen, der Bundestag am 16. Oktober 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. Der Bundesrat muss sich im zweiten Durchgang noch damit befassen, danach wird das Gesetz verkündet. Solange das nicht passiert ist, können sich Details ändern. Die Grundmechanik gilt aber seit dem Koalitionsvertrag als gesetzt und hat alle Beratungen überstanden.
Diese Seite beschreibt den Stand nach dem Bundestagsbeschluss. Sobald der Bundesrat entschieden hat, steht es hier und im Newsletter.
So soll die Frühstart-Rente funktionieren
Der Bund zahlt für jedes berechtigte Kind 10 Euro im Monat in ein eigenes Altersvorsorgedepot, vom 6. bis zum 18. Geburtstag. Das sind 120 Euro im Jahr und 1.440 Euro insgesamt. Das Geld wird in ein zertifiziertes Standarddepot angelegt, also in zwei Fonds mit einem Kostendeckel von 1 Prozent im Jahr. Auf das staatliche Geld dürfen Anbieter bis zum 18. Geburtstag keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben.
Berechtigt sind Kinder mit Wohnsitz in Deutschland und Steuer-Identifikationsnummer. Zieht eine Familie später zu, wird anteilig gezahlt. Der Entwurf knüpfte die Zahlung an den Besuch einer Bildungseinrichtung in Deutschland, im Gesetzgebungsverfahren wurde daraus der Wohnsitz; die endgültige Formulierung zeigt sich mit der Verkündung.
Das Guthaben ist zweckgebunden. Vor dem 18. Geburtstag kann es nur auf einen anderen zertifizierten Vertrag übertragen werden, danach geht es auf das volljährige Kind über, bleibt aber bis zur Auszahlungsphase gesperrt, frühestens mit 65. Dann wird es wie das Altersvorsorgedepot der Erwachsenen als Rente oder Auszahlplan ausgezahlt und nachgelagert besteuert.
Wer wann an der Reihe ist
Die Frühstart-Rente startet nicht für alle Kinder gleichzeitig, sondern wächst Jahrgang für Jahrgang hinein.
| Geburtsjahrgang | Förderung ab | Besonderheit |
|---|---|---|
| 2019 und älter | keine Frühstart-Rente | Vertrag möglich, aber ohne staatliche Zahlung |
| 2020 | rückwirkend ab Januar 2026 | erste Zahlungen im Januar 2027 inklusive Nachzahlung für 2026 |
| 2021 | 2027 | zweiter Jahrgang im Startjahr |
| 2022 und jünger | im Jahr des 6. Geburtstags | jedes Jahr kommt der nächste Jahrgang dazu |
Was aus 1.440 Euro werden kann
Die Summe klingt klein, die Zeit ist der Hebel. Mit 6 Prozent Rendite im Jahr vor Kosten und 0,25 Prozent Kosten wachsen die zwölf Jahre Einzahlung bis zum 18. Geburtstag auf rund 2.000 Euro. Bleibt dieser Betrag bis 67 angelegt, ohne dass jemand nachlegt, werden daraus grob 30.000 Euro. Bei 4 Prozent sind es etwa 11.000 Euro, bei 8 Prozent rund 90.000 Euro. Die Rendite ist eine Annahme, der Zinseszins über fast 60 Jahre macht den Unterschied.
Wie viel es mit deinen Annahmen wird und was ein Kinderdepot daneben bringt, rechnet der Kinderdepot-Rechner aus.
Frühstart-Rente, Kinderdepot, Kinderzulage
Drei Bausteine, die oft verwechselt werden. Sie laufen nebeneinander und schließen sich nicht aus.
| Frühstart-Rente | Kinderdepot | Kinderzulage | |
|---|---|---|---|
| Wer zahlt ein | der Bund, 10 € im Monat | Eltern, Großeltern, Paten | der Staat ins Depot der Eltern, bis 300 € im Jahr |
| Wem gehört es | dem Kind | dem Kind | den Eltern |
| Verfügbar ab | 65 | 18 (Kind entscheidet) | mit der Rente der Eltern |
| Voraussetzung | Jahrgang 2020 oder jünger, Wohnsitz, Steuer-ID | keine | Kindergeld und eigener Eigenbeitrag ab 25 € im Monat |
| Stand | beschlossen vom Bundestag, Bundesrat offen | jederzeit möglich | Gesetz in Kraft, ab 2027 |
Mehr zum Kinderdepot: Kinderdepot eröffnen und Kinderdepot-Vergleich. Mehr zur Kinderzulage: Zulagen im Altersvorsorgedepot.
Was noch offen ist
- Der Termin im Bundesrat und damit das Datum des Inkrafttretens.
- Welche Anbieter zum Start zertifizierte Standarddepots für Kinder anbieten. Angekündigt haben sich unter anderem Neobroker und Banken, die auch Kinderdepots führen.
- Wie die kollektive Anlage des Bundes für Kinder ohne eigenen Vertrag praktisch läuft; als Start ist der 1. Januar 2028 im Gespräch.
- Was im Todesfall eines Kindes vor dem 18. Geburtstag mit dem Guthaben geschieht und wie das Guthaben bei BAföG behandelt wird.
Häufige Fragen
Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?
Der Bundestag hat das Frühstartrentengesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen. Der zweite Durchgang im Bundesrat steht noch aus, verkündet ist das Gesetz nicht. Erst danach ist es in Kraft. Die Eckpunkte gelten aber als gesetzt: 10 Euro im Monat vom 6. bis zum 18. Geburtstag.
Welche Kinder bekommen die Frühstart-Rente?
Kinder mit Wohnsitz in Deutschland und Steuer-Identifikationsnummer, erstmals der Jahrgang 2020, für den die Zahlung rückwirkend ab Januar 2026 gilt. 2027 kommen die Jahrgänge 2020 und 2021, danach jedes Jahr die Kinder, die sechs werden. Ältere Kinder gehen leer aus; für sie bleibt das Kinderdepot.
Wie viel Geld ist das insgesamt?
1.440 Euro Einzahlung vom Staat über zwölf Jahre. Mit 6 Prozent Rendite vor Kosten werden daraus bis zum 18. Geburtstag rund 2.000 Euro. Bleibt das Geld bis 67 angelegt, sind es bei gleicher Rendite grob 30.000 Euro, ohne weitere Einzahlungen. Die Rendite ist eine Annahme, keine Zusage.
Kann mein Kind das Geld mit 18 ausgeben?
Nein. Das Guthaben ist zweckgebunden für die Altersvorsorge und frühestens ab 65 verfügbar. Mit 18 geht das Depot auf das Kind über, die Bindung bleibt. Für Ausbildung, Führerschein oder erste Wohnung braucht es ein frei verfügbares Kinderdepot daneben.
Muss ich die Frühstart-Rente beantragen?
Geplant ist, dass Eltern ein zertifiziertes Standarddepot bei einem privaten Anbieter wählen und dieser die Zahlung bei der Zentralen Zulagenstelle beantragt. Ohne eigenen Vertrag soll das Geld in einer kollektiven Anlage des Bundes landen, die über die Bundesbank verwaltet wird. Details stehen unter Frühstart-Rente beantragen.
Dürfen Eltern und Großeltern zuzahlen?
Ja, bis zu 6.840 Euro im Jahr. Zuzahlungen sind nicht gefördert und nicht absetzbar, und anders als auf das staatliche Geld dürfen Anbieter darauf Vertriebskosten erheben. Wer flexibel bleiben will, zahlt stattdessen ins Kinderdepot ein, das mit 18 frei verfügbar ist.
Was passiert mit dem Geld im Alter?
Das Guthaben wird wie das Altersvorsorgedepot ab 65 als Rente oder Auszahlplan ausgezahlt und dann voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. In der Ansparphase fallen keine Steuern auf Erträge an.