Altersvorsorgedepot für Selbstständige: Wer darf, was es bringt
Selbstständige sind beim Altersvorsorgedepot erstmals förderberechtigt: Wer Einkünfte aus Gewerbe oder freiem Beruf hat, unter 67 ist und eine Steuererklärung abgibt, bekommt dieselben Zulagen wie Angestellte. Hier steht, wie sich das Depot gegen Rürup und freies Depot schlägt, wie du kombinierst und was bei schwankendem Einkommen gilt.
Die kurze Antwort
Ja, Selbstständige dürfen ab 2027 ein Altersvorsorgedepot eröffnen und bekommen bis zu 540 Euro Grundzulage, 300 Euro je Kind und den Steuervorteil obendrauf. Mitglieder von Versorgungswerken sind ebenfalls dabei. Rürup bleibt das Werkzeug für hohe Steuerabzüge, das Altersvorsorgedepot deckt die ersten 150 Euro im Monat mit Zulagen ab, das freie Depot alles darüber.
Wer als Selbstständiger förderberechtigt ist
Bei Riester waren Selbstständige nur dabei, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren, etwa Handwerker oder Künstler über die Künstlersozialkasse. Alle anderen blieben außen vor. Das Altersvorsorgereformgesetz ändert das und nennt drei Voraussetzungen.
Erstens Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit, also Paragraf 15 oder 18 des Einkommensteuergesetzes. Das umfasst Gewerbetreibende, Freiberufler wie Berater, Designer, Entwickler, Journalisten und Heilberufe. Zweitens musst du zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 67 sein. Drittens musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Dazu kommen Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, also Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Architekten. Nicht förderberechtigt bleiben Vollrentner. Wer hauptberuflich angestellt und nur nebenbei selbstständig ist, war schon immer dabei, nämlich über die Rentenversicherungspflicht aus dem Angestelltenjob.
Was die Förderung bringt
Die Zulagen sind für Selbstständige identisch mit denen für Angestellte. Es gibt 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Prozent auf den Rest bis 1.800 Euro, höchstens 540 Euro im Jahr. Je Kind mit Kindergeld kommen bis zu 300 Euro dazu, unter 25 einmalig 200 Euro. Details stehen unter Zulagen im Altersvorsorgedepot.
Der Sonderausgabenabzug kommt obendrauf, wenn er mehr bringt als die Zulagen. Bei 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und 1.800 Euro Eigenbeitrag sind das rund 232 Euro zusätzlich, bei 70.000 Euro rund 434 Euro. Bei 30.000 Euro bleiben rund 110 Euro, bei 20.000 Euro fast nichts, dafür wiegt dort die Zulage im Verhältnis am schwersten.
Auf 1.800 Euro Eigenbeitrag kommen so je nach Einkommen 540 bis rund 975 Euro Förderung im Jahr. Für die ersten 150 Euro im Monat gibt es keinen Baustein mit vergleichbarer Quote, auch nicht Rürup. Was bei dir zusammenkommt, zeigt der Rechner.
| Zu versteuerndes Einkommen | Grundzulage | Zusätzlicher Steuervorteil | Förderung gesamt | Quote |
|---|---|---|---|---|
| 20.000 € | 540 € | rund 29 € | rund 569 € | 32 % |
| 30.000 € | 540 € | rund 110 € | rund 650 € | 36 % |
| 45.000 € | 540 € | rund 232 € | rund 772 € | 43 % |
| 70.000 € | 540 € | rund 434 € | rund 974 € | 54 % |
Rürup, Altersvorsorgedepot oder freies Depot?
Die Basisrente, meist Rürup genannt, war bisher die einzige geförderte Vorsorge für Selbstständige. Ihr Vorteil ist der Steuerabzug: Beiträge sind bis zu einem jährlich angepassten Höchstbetrag abziehbar, der ein Vielfaches der 1.800 Euro des Altersvorsorgedepots ausmacht. Ihr Nachteil ist die Starrheit: nur lebenslange Rente, keine Kapitalauszahlung, keine Kündigung, nur Beitragsfreistellung.
Das Altersvorsorgedepot fördert weniger Beitrag, dafür mit Zulagen statt nur mit Steuerabzug. Es erlaubt bis zu 30 Prozent Teilkapital zu Beginn der Auszahlung, einen Auszahlplan statt Verrentung und den Anbieterwechsel. Wie bei Rürup ist das Geld bis zur Auszahlungsphase gebunden und wird nachgelagert besteuert.
Das freie Depot hat keine Förderung, dafür volle Verfügbarkeit. Für Selbstständige ist das mehr wert als für Angestellte, weil Auftragslöcher, Investitionen oder Steuernachzahlungen Liquidität brauchen. Die Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer, das Kapital ist bei Insolvenz nicht geschützt.
| Merkmal | Rürup / Basisrente | Altersvorsorgedepot | Freies Depot |
|---|---|---|---|
| Förderung | Steuerabzug, hoher Höchstbetrag | Zulagen bis 540 € plus Kinderzulage, Steuerabzug bis 1.800 € | keine |
| Anlage | Versicherung oder Fondspolice | ETFs und Fonds der Positivliste | alles |
| Verfügbarkeit | nie vor Rentenbeginn | ab 65, vorher nur Wohneigentum | jederzeit |
| Auszahlung | nur lebenslange Rente | Rente oder Auszahlplan, bis 30 % Teilkapital | frei |
| Besteuerung | nachgelagert | Ansparphase steuerfrei, nachgelagert | Abgeltungsteuer auf Erträge |
| Kündbar | nein, nur beitragsfrei | nur mit Rückzahlung der Förderung | ja |
Die Kombination für Selbstständige
Die drei Bausteine konkurrieren nicht, sie decken verschiedene Beträge ab. Das Altersvorsorgedepot holt mit 150 Euro im Monat die volle Grundzulage und bei Kindern die Kinderzulage, mit der höchsten Förderquote aller drei. Für Beiträge darüber greift es nicht mehr.
Rürup lohnt sich für Selbstständige mit hohem Einkommen, die große Beträge steuerlich absetzen wollen und mit der Verrentung leben können. Das freie Depot nimmt alles auf, was flexibel bleiben muss, und ist zugleich der Platz für Einzelaktien, die im Altersvorsorgedepot nicht erlaubt sind.
Eine verbreitete Reihenfolge: zuerst eine Liquiditätsreserve für mehrere Monate, dann 150 Euro ins Altersvorsorgedepot, dann je nach Einkommen Rürup oder freies Depot. Wie sich Förderung gegen Flexibilität rechnet, zeigt die Seite Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.
dann passt das Altersvorsorgedepot mit kleiner Grundrate, die du in guten Jahren aufstockst. Rürup-Verträge mit fester Rate sind dafür unhandlich.
dann bringt Rürup den größeren Steuerhebel. Das Altersvorsorgedepot nimmst du für die ersten 1.800 Euro trotzdem mit, die Zulage bekommst du bei Rürup nicht.
dann sind 25 Euro im Monat je Kind schon 300 Euro Kinderzulage. Kein anderer Baustein bietet für Selbstständige eine vergleichbare Quote.
dann bleibt alles über der Förderung im freien Depot oder auf dem Tagesgeld. Gebundenes Geld hilft bei einer Auftragsflaute nicht.
Schwankendes Einkommen: So bleibt das Depot förderfähig
Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Solange du diesen Betrag einzahlst, bleibt der Vertrag förderfähig und du bekommst 60 Euro Grundzulage. Eine Regel, die den Beitrag an das Einkommen koppelt, gibt es nicht mehr, die 4-Prozent-Regel von Riester ist gestrichen.
Die Zulagen sind fix und hängen nur vom Eigenbeitrag ab. In einem Verlustjahr mit 1.800 Euro Einzahlung gibt es trotzdem 540 Euro Grundzulage. Nur der zusätzliche Steuervorteil schwankt mit dem Einkommen: Bei 20.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bleibt davon fast nichts, bei 70.000 Euro rund 434 Euro.
Praktisch heißt das: Sparplan auf eine Rate einstellen, die du auch im schlechten Jahr tragen kannst, und in guten Jahren per Einmalzahlung bis zu den 1.800 Euro auffüllen. Ob die Anbieter Einmalzahlungen ohne Zusatzkosten erlauben, steht in den meisten Ankündigungen noch nicht.
Häufige Fragen
Bin ich als Selbstständiger beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?
Ja, wenn du Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit hast, zu Beginn des Jahres unter 67 bist und eine Einkommensteuererklärung abgibst. Das ist neu, bei Riester waren die meisten Selbstständigen ausgeschlossen.
Gilt das auch mit Versorgungswerk?
Ja. Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa Ärzte, Anwälte, Architekten oder Steuerberater, sind ausdrücklich förderberechtigt. Auch angestellte Mitglieder eines Versorgungswerks gehören dazu.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Ja, die Steuererklärung ist für Selbstständige Voraussetzung der Förderung. In der Praxis gibst du als Selbstständiger ohnehin jedes Jahr eine ab. Über sie läuft auch der Sonderausgabenabzug.
Rürup oder Altersvorsorgedepot: Was ist besser?
Das sind verschiedene Werkzeuge. Rürup erlaubt einen viel höheren Steuerabzug, zahlt aber nur als lebenslange Rente aus und lässt sich nicht kündigen. Das Altersvorsorgedepot fördert bis 1.800 Euro im Jahr mit Zulagen, erlaubt 30 Prozent Teilkapital und einen Auszahlplan. Viele kombinieren beides.
Kann ich Rürup und Altersvorsorgedepot gleichzeitig nutzen?
Ja. Die Förderungen laufen getrennt und schließen sich nicht aus. Rürup-Beiträge sind Vorsorgeaufwendungen, Beiträge ins Altersvorsorgedepot laufen über einen eigenen Sonderausgabenabzug nach Paragraf 10a.
Was passiert in einem schlechten Jahr?
Die Zulagen hängen nur vom Eigenbeitrag ab, nicht vom Einkommen. Zahlst du 1.800 Euro ein, gibt es 540 Euro Grundzulage, auch bei Verlust. Nur der zusätzliche Steuervorteil fällt bei niedrigem Einkommen weg. Mit 120 Euro im Jahr bleibt der Vertrag förderfähig.
Ich bin über 67 und noch selbstständig. Geht das?
Nein, die Förderung für Selbstständige gilt nur, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 67 bist. Wer schon eine Vollrente bezieht, ist ohnehin nicht förderberechtigt.