Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot: Ab wann, wie, mit welcher Steuer

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Du wählst zwischen lebenslanger Rente und einem Auszahlplan bis mindestens 85 und kannst bis zu 30 Prozent sofort entnehmen. Hier steht, wie die Varianten funktionieren, was eine Beispielrechnung ergibt und was für Wohneigentum, Todesfall und Steuer gilt.

Lesezeit etwa 7 MinutenKeine Anlageberatung

Die kurze Antwort

Zwischen 65 und 70 startest du die Auszahlung. Bis zu 30 Prozent des Depotwerts kannst du dir auf einmal auszahlen lassen, der Rest fließt als lebenslange Rente oder als Auszahlplan, der frühestens mit 85 endet. Eine Restverrentung gibt es nicht mehr. Die Auszahlungen versteuerst du mit deinem persönlichen Steuersatz. Vorher kommst du nur für selbst genutztes Wohneigentum an das Geld.

Wann die Auszahlung beginnt

Das Gesetz setzt ein Fenster: frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren. Innerhalb dieses Fensters bestimmst du den Starttermin selbst. Eine Ausnahme gilt für alle, die schon vorher eine gesetzliche Rente beziehen, etwa eine vorgezogene Altersrente. Dann kann die Auszahlung früher beginnen.

Bis zum Beginn bleibt das Depot angelegt, Zulagen und Steuervorteil gibt es weiter, solange du einzahlst. Wer mit 65 noch arbeitet, kann die Auszahlung also bis 70 hinausschieben und fünf weitere Jahre fördern lassen. Mit 70 muss die Auszahlung spätestens beginnen.

Für das Standarddepot hat der Starttermin noch eine zweite Bedeutung. Fünf Jahre vorher beginnt die gesetzliche Umschichtung in sicherere Anlagen, zwei Jahre vorher sinkt der Aktienanteil auf höchstens 30 Prozent. Den geplanten Termin solltest du dem Anbieter deshalb früh nennen.

Lebenslange Rente oder Auszahlplan

Zu Beginn der Auszahlung entscheidest du dich für eine von zwei Formen. Die lebenslange Rente zahlt ein Versicherer bis zum Tod, egal wie alt du wirst. Dafür gibst du das Kapital ab, und die monatliche Zahlung fällt wegen der Kosten und der vorsichtigen Kalkulation der Versicherer meist niedriger aus.

Der Auszahlplan lässt das Kapital im Depot und zahlt es in Raten aus. Er muss so geplant sein, dass er frühestens mit 85 endet, länger ist erlaubt. Eine Restverrentung, bei der mit 85 der Rest zwangsweise in eine Versicherung wandert, gibt es anders als bei Riester nicht. Endet der Plan, ist das Kapital aufgebraucht.

Der Auszahlplan passt, wenn du das Kapital verfügbar und vererbbar halten willst und das Risiko eines langen Lebens anders abgesichert ist, etwa durch gesetzliche Rente oder Pension. Die lebenslange Rente passt, wenn die Zahlung bis zum Lebensende die Hauptsache ist. Wie der Auszahlplan im Detail gestaltet wird, etwa ob das Restkapital weiter in ETFs bleibt, legt der jeweilige Anbieter fest.

Die beiden Auszahlungsformen im Vergleich.
MerkmalLebenslange RenteAuszahlplan
Dauerbis zum Todbis mindestens 85, länger möglich
Kapitalgeht an den Versichererbleibt im Depot
Langlebigkeitsrisikoträgt der Versichererträgst du
Vererbbarin der Regel nichtRestkapital wahrscheinlich ja, Details per Anbieter
Teilkapital zu Beginnbis 30 %bis 30 %
Besteuerungpersönlicher Steuersatzpersönlicher Steuersatz

Teilkapital bis 30 Prozent und Wohneigentum

Zu Beginn der Auszahlungsphase kannst du bis zu 30 Prozent des Depotwerts auf einmal entnehmen, förderunschädlich. Das Geld ist frei verwendbar, für eine Reise, eine Schuldentilgung oder als Reserve. Besteuert wird der Betrag im Jahr der Auszahlung mit deinem persönlichen Satz, eine große Einmalentnahme kann den Steuersatz in diesem Jahr deshalb anheben.

Vor 65 gibt es einen einzigen förderunschädlichen Weg an das Geld: die Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum nach Paragraf 92a EStG, bekannt aus Wohn-Riester. Der Mindestbetrag liegt bei 3.000 Euro. Das Geld darf für Kauf, Bau oder Entschuldung der eigenen vier Wände verwendet werden.

Der entnommene Betrag landet auf einem Wohnförderkonto und wird dort weitergeführt, weil er nachgelagert besteuert werden muss. Beim Altersvorsorgedepot wird das Wohnförderkonto über fünf Jahre aufgelöst, die Besteuerung verteilt sich also auf fünf Jahre statt bis ans Lebensende.

Steuer in der Auszahlungsphase

In der Ansparphase hast du keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale gezahlt, die Beiträge waren abziehbar und die Zulagen steuerfrei. Dafür werden die Auszahlungen voll mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, so wie die gesetzliche Rente. Das nennt sich nachgelagerte Besteuerung.

Für die meisten geht die Rechnung auf, weil der Steuersatz im Ruhestand unter dem im Erwerbsleben liegt. Wer heute 35 oder 42 Prozent Grenzsteuersatz hat und im Ruhestand 20 oder 25, spart die Differenz dauerhaft. Beiträge über 1.800 Euro im Jahr, die nicht gefördert wurden, werden bei der Auszahlung wahrscheinlich milder besteuert; wie genau, ist noch nicht gesichert.

Mehr zu Sonderausgabenabzug, Günstigerprüfung und Steuererklärung steht unter Altersvorsorgedepot und Steuer.

Ein Beispiel mit vorsichtigen Zahlen

Angenommen, im Depot liegen zu Beginn der Auszahlung mit 67 Jahren 150.000 Euro. Du entnimmst 30 Prozent, also 45.000 Euro, als Teilkapital. Die restlichen 105.000 Euro fließen über einen Auszahlplan bis 85, das sind 18 Jahre oder 216 Monatsraten.

Ohne jeden weiteren Wertzuwachs ergibt das rund 486 Euro im Monat. Bleibt das Restkapital angelegt und bringt vorsichtige 3 Prozent im Jahr, steigt die Rate auf rund 630 Euro. Beide Beträge sind brutto, davon geht die Einkommensteuer nach deinem persönlichen Satz ab.

Verzichtest du auf das Teilkapital und lässt alle 150.000 Euro im Auszahlplan, sind es ohne Wertzuwachs rund 694 Euro im Monat, mit 3 Prozent rund 900 Euro. Das Teilkapital kostet also laufende Rente, bringt dafür Liquidität zu Beginn. Was aus deiner Sparrate bis dahin werden kann, rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner.

Auszahlplan von 67 bis 85 (216 Raten), Depotwert 150.000 €, brutto vor Steuer, gerundet.
VarianteTeilkapitalIm AuszahlplanRate ohne WertzuwachsRate bei 3 % p. a.
30 % Teilkapital45.000 €105.000 €rund 486 €rund 630 €
Kein Teilkapital0 €150.000 €rund 694 €rund 900 €

Todesfall und vorzeitige Entnahme

Stirbt der Sparer vor oder während der Auszahlung, kann das Guthaben förderunschädlich auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden. Diese Regel gilt bei Riester und nach der Reform voraussichtlich auch für das Altersvorsorgedepot. Die Förderung bleibt dann vollständig erhalten.

Geht das Guthaben an andere Erben, gilt das nach den Riester-Regeln als schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile werden abgezogen, der Rest wird ausgezahlt. Für das Altersvorsorgedepot ist eine vergleichbare Regel wahrscheinlich. Beim Auszahlplan bleibt das Restkapital im Depot und kann in diesem Rahmen vererbt werden, bei der lebenslangen Rente in der Regel nicht.

Jede vorzeitige Entnahme außerhalb der Wohneigentum-Regel kostet die gesamte Förderung. Deshalb gehört nur Geld ins Altersvorsorgedepot, das du bis 65 nicht brauchst. Für alles andere ist ein freies Depot die passende Ergänzung, mehr dazu unter Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich mir das Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?

Frühestens mit 65, spätestens mit 70. Wer schon früher eine gesetzliche Rente bezieht, kann ausnahmsweise früher beginnen. Innerhalb dieses Fensters legst du den Beginn selbst fest.

Muss ich das Geld verrenten?

Nein. Du wählst zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan, der frühestens mit 85 endet. Die früher bei Riester vorgeschriebene Restverrentung ab 85 gibt es nicht mehr. Dazu kannst du bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Beginn auf einmal entnehmen.

Kann ich mir alles auf einmal auszahlen lassen?

Nicht ohne Verlust der Förderung. Regulär sind höchstens 30 Prozent als Einmalbetrag möglich, der Rest fließt als Rente oder Auszahlplan. Eine vollständige Auszahlung gilt als schädliche Verwendung, dann müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

Was passiert, wenn der Auszahlplan mit 85 endet?

Dann ist das Kapital planmäßig aufgebraucht, weitere Zahlungen gibt es nicht. Das Risiko, älter zu werden als geplant, trägst du beim Auszahlplan selbst. Wer das nicht will, wählt die lebenslange Rente oder lässt den Plan länger laufen.

Wie wird die Auszahlung besteuert?

Voll mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz, so wie Gehalt oder gesetzliche Rente. Das gilt für Eigenbeiträge, Zulagen und Erträge gleichermaßen, weil in der Ansparphase keine Steuern angefallen sind. Für den ungeförderten Anteil gilt wahrscheinlich eine mildere Besteuerung.

Was passiert mit dem Depot im Todesfall?

Stirbt der Sparer, kann das Guthaben förderunschädlich auf einen Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Geht es an andere Erben, müssen nach bisherigem Riester-Recht Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Für das Altersvorsorgedepot ist eine vergleichbare Regel wahrscheinlich.

Komme ich vor 65 an das Geld?

Förderunschädlich nur für selbst genutztes Wohneigentum, ab 3.000 Euro Entnahme. Jede andere vorzeitige Auszahlung kostet die gesamte Förderung. Wer Flexibilität braucht, spart den Teil, der verfügbar bleiben soll, besser in einem freien Depot.