Was nicht ins Altersvorsorgedepot darf
Einzelaktien, Zertifikate, Kryptowährungen und Hebelprodukte sind im Altersvorsorgedepot ausgeschlossen. Erlaubt sind Fonds und ETFs bis zur Risikoklasse 5 sowie Euro-Staatsanleihen. Was das für Aktienanleger bedeutet und wie gefördertes und freies Depot zusammenspielen.
Die kurze Antwort
Ins Altersvorsorgedepot dürfen nur Produkte mit gesetzlicher Risikostreuung: OGAW-Fonds und ETFs, offene Publikums-AIF und ELTIF, jeweils höchstens Risikoklasse 5, dazu Euro-Anleihen von Bund, Ländern, Gemeinden, Euro-Staaten und EU-Institutionen. Alles andere bleibt draußen. Einzelaktien gehören deshalb ins freie Depot, und zwar unabhängig davon, wie solide das Unternehmen ist.
Die Positivliste
Das Gesetz zählt abschließend auf, was zugelassen ist. Was nicht genannt wird, ist ausgeschlossen.
Erlaubt
- ETFs und aktive Fonds nach OGAW-Richtlinie (Aktien, Anleihen, Mischfonds), höchstens Risikoklasse 5
- Offene Publikums-AIF, zum Beispiel offene Immobilienfonds, höchstens Risikoklasse 5
- ELTIF (europäische Langfristfonds), höchstens Risikoklasse 5
- Euro-Anleihen von Bund, Ländern, Gemeinden, Staaten des Euroraums und EU-Institutionen
Nicht erlaubt
- Einzelaktien, auch aus DAX, Dow Jones oder Nikkei
- Zertifikate, Optionsscheine, Knock-outs und andere Schuldverschreibungen von Banken
- Kryptowährungen und Krypto-ETPs
- Hebel- und Short-ETFs sowie alle Fonds der Risikoklassen 6 und 7
- Gold-ETCs und andere Rohstoff-Schuldverschreibungen
- Unternehmensanleihen als Einzeltitel, Anleihen außerhalb des Euroraums
Risikoklasse 5: wo die Grenze läuft
Maßgeblich ist der Gesamtrisikoindikator SRI aus dem Basisinformationsblatt, eine Skala von 1 (niedrig) bis 7 (hoch). Er wird aus der Schwankung der vergangenen Jahre berechnet. Breite Welt-ETFs liegen in der Regel bei 4, manche in unruhigen Phasen bei 5. Einzelne Länder- und Branchen-ETFs, Small Caps oder Schwellenländer erreichen auch 6 und wären damit draußen. Die Klasse kann sich ändern; die Anbieter prüfen das bei der Freischaltung ihrer Listen.
Im Standarddepot stellt sich die Frage nicht: Dort gibt es genau zwei Fonds, einen aus den Risikoklassen 1 bis 2 und einen aus 3 bis 5, mit automatischer Umschichtung vor der Auszahlung. Wer selbst wählen will, nimmt das freie Altersvorsorgedepot und bleibt innerhalb der Liste des Anbieters. Mehr dazu unter ETFs im Altersvorsorgedepot.
Was Aktienanleger daraus machen
Wer gern einzelne Unternehmen auswählt, verliert durch das Altersvorsorgedepot nichts, solange er zwei Depots führt. Das geförderte Depot übernimmt den Kern: ein breiter Welt-ETF, mit Zulagen und steuerfreier Ansparphase. Das freie Depot bleibt für Einzelaktien, Dividendentitel und alles, was auf der Positivliste fehlt. Dort gilt weiter die Abgeltungsteuer mit Sparerpauschbetrag, dafür gibt es keine Bindung bis 65.
Für die Aufteilung gilt dieselbe Regel wie beim ETF-Sparplan: Bis 150 Euro im Monat ins geförderte Depot, weil jeder Euro dort bezuschusst wird. Was darüber hinausgeht, kann in Aktien fließen. Wie viel das über die Jahre ausmacht, zeigt der Aufteilungsrechner.
Drei Fälle aus der Praxis
Lass es, wie es ist. Eröffne 2027 zusätzlich ein Altersvorsorgedepot mit einem Welt-ETF und 150 Euro im Monat. Umschichten aus dem Aktiendepot bringt keine zusätzliche Förderung und löst Steuern aus.
Bleibt im freien Depot oder bei der Krypto-Börse. Ins Altersvorsorgedepot kommt er nicht, auch nicht als ETP. Die Förderung holst du mit einem ETF-Sparplan daneben.
Dividenden-ETFs sind als OGAW zulässig, wenn die Risikoklasse passt. Einzelne Dividendenaktien bleiben im freien Depot. Beachte: Ausschüttungen im Altersvorsorgedepot werden wiederangelegt, ausgezahlt wird erst ab 65.
Häufige Fragen
Darf ich Einzelaktien ins Altersvorsorgedepot legen?
Nein. Die Positivliste erlaubt Fonds (OGAW), offene Publikums-AIF und ELTIF bis Risikoklasse 5 sowie bestimmte Euro-Staatsanleihen. Einzelne Aktien stehen nicht darauf, auch nicht Aktien von DAX-Konzernen. Wer Einzelaktien will, hält sie im freien Depot.
Warum sind Einzelaktien ausgeschlossen?
Der Gesetzgeber wollte Totalverluste in der geförderten Altersvorsorge ausschließen. Eine einzelne Aktie kann wertlos werden, ein breit gestreuter Fonds praktisch nicht. Deshalb sind nur Produkte mit gesetzlicher Risikostreuung zugelassen, und auch die nur bis zu einer bestimmten Risikoklasse.
Sind Bitcoin-ETPs erlaubt?
Nein. Krypto-Produkte sind keine OGAW, sondern Schuldverschreibungen, und sie liegen in der höchsten Risikoklasse. Beides schließt sie aus. Das gilt auch für Zertifikate, Optionsscheine und Hebel-ETFs.
Was ist die Risikoklasse 5?
Der Gesamtrisikoindikator (SRI) aus dem Basisinformationsblatt reicht von 1 bis 7. Breite Aktien-ETFs auf Welt- oder Europa-Indizes liegen meist bei 4, manche bei 5. Sektor- und Schwellenländer-ETFs können 6 erreichen und wären dann ausgeschlossen. Die Einstufung steht im Basisinformationsblatt jedes Fonds.
Kann ich Gold oder Rohstoffe ins Depot nehmen?
Physisch besicherte Gold-ETCs sind Schuldverschreibungen und nicht zugelassen. Breit gestreute Rohstoff-Fonds als OGAW sind möglich, sofern ihre Risikoklasse passt. In der Praxis werden die Anbieter vor allem Aktien-, Anleihen- und Mischfonds freischalten.
Wie kombiniere ich beides sinnvoll?
Gefördertes Depot für den Kern: ein oder zwei breit gestreute ETFs. Freies Depot für alles, was auf der Positivliste fehlt oder was du vor 65 brauchen könntest: Einzelaktien, Themen, Krypto, Notgroschen. So nimmst du die Förderung voll mit und bleibst beim Rest frei.